Grundsätzlich entscheidet man bei der Krankenversicherung zwischen der privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Manche deutsche Versicherungsunternehmen bieten auch eine private Krankheitskostenvollversicherung an, bei der der Versicherungsschutz durch den Versicherungsnehmer mitbestimmt werden kann.
Bisher hat sich als sehr praktikabel das Baukastenprinzip erwiesen, wobei angefangen bei einem Grundschutz bis hin zur Kostenerstattung zum Beispiel für alternative Heilmethoden, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, der Tarif an den Kunden angepasst wird.
Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge risikogerecht kalkuliert. Bei der Berechnung einer PKV werden das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, das Geschlecht sowie der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt.
Durch das hinzufügen von Selbstbeteiligungen können die Versicherungsnehmer die Höhe des Beitrags beeinflussen.
Wer die Kosten bis zu einer Summe von zum Beispiel 300 Euro oder 600 Euro jährlich selbst trägt, kann seinen Monatsbeitrag erheblich reduzieren.
Begünstigend kommt hinzu: Wer seine Versicherung mindestens ein Jahr lang nicht in Anspruch nimmt, kann bei vielen Versicherungsunternehmen mit einer erheblichen Beitragsrückerstattung rechnen.
Monatsbeiträge für junge Neukunden von teilweise weniger als 100 Euro sind in der privaten Krankenversicherung zum Teil keine Ausnahme.
Frauen müssen jedoch in jeder privaten Krankenversicherung mehr Beitrag bezahlen als Männer.
In der Regel ist der zu bezahlende Beitrag aber immer noch deutlich geringer, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sollte bei einer stationären Behandlung verschiedene Nebenkosten versichert werden, so ist es ratsam, sich mit einer Krankenhaustagegeld-Versicherung zu versichern.
Mit dieser Versicherung lassen sich zum Beispiel die stationäre Unterbringung eines Eltern Teils im Zimmer eines kranken Kindes oder auch eine Hilfskraft im Haushalt mitfinanzieren.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf eine Versicherung für Krankentagegeld. Diese Versicherung kann Verdienstausfälle zum Beispiel während einer Selbstständigkeit auffangen.
Das Tagegeld erhält man bei Arbeitsunfähigkeit in der vereinbarter Höhe, dabei spielt es keine Rolle, ob die Behandlung zu Hause oder in einem Krankenhaus stattfindet. Die Tagegelder dürfen jedoch das Arbeitseinkommen nicht übersteigen.

